FLUCHT- UND RETTUNGSPLÄNE

Was leisten wir? Wir erstellen:
• Flucht- und Rettungspläne nach DIN ISO 23601
• Feuerwehrpläne nach DIN 14095
• Brandschutzordnung Teil A, B, C nach DIN 14096

Wir überprüfen auch Ihre Pläne auf Aktualität unter Berücksichtigung von gesetzlichen Änderungen!

Wie ist die Gesetzeslage?
Die Arbeitsstättenverordnung verlangt von dem Betreiber eines Unternehmens Flucht- und Rettungspläne aufzustellen wenn Lage, Ausdehnung sowie Art der Benutzung der Arbeitsstätte dies erfordern. Bereits vorhandene Pläne sind in regelmäßigen Abständen auf ihre Gültigkeit zu überprüfen, denn bauliche Veränderungen der Arbeitsstätte wie auch Veränderungen von Brandschutz- und Notfallmaßnahmen sollten zeitnah zu einer Überarbeitung der Flucht- und Rettungspläne führen.

Was ist ein Flucht- und Rettungsplan?
Flucht- und Rettungspläne dienen zur schnellen Orientierung und Information der sich im Objekt befindlichen Personen wie Mitarbeiter oder Besucher. Sie enthalten nicht nur Rettungswege und Notausgänge, sondern geben auch Anweisung, wie man sich im Gefahrenfall zu verhalten hat.
In der ASR A2.3 werden die Pflichten zur Aufstellung von Flucht- und Rettungsplänen erklärt. Unter Berücksichtigung von genau definierten internationalen Anforderungen müssen Flucht- und Rettungspläne folgende Informationen enthalten:

• Gebäudegrundrisse oder Teile davon
• Verlauf der Flucht- und Rettungswege
• Lage der Erste-Hilfe-u. Brandschutzeinrichtungen
• Lage der Sammelstellen
• Standort des Betrachters

 

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